Demonstration für Rechtsstaat und Demokratie!

Aufruf zur Demonstration am Samstag, dem 03. Februar 2024, 11 Uhr, Start am Bahnhof in Schwelm

Liebe Schwelmerinnen,
liebe Schwelmer!

Es wird Zeit, ein Zeichen zu setzen, dass in Schwelm kein Platz für rechte Platitüden ist. Wir alle sind aufgefordert, unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie zu verteidigen und zu zeigen, dass es diese Werte sind, die uns als Gesellschaft in Deutschland ausmachen.

Der Ablauf:

10:30 Uhr Beginn der Veranstaltung am Bahnhof in Schwelm
11:00 Uhr Aufbruch vom Bahnhof zum Märkischen Platz
11:30 Uhr Ankunft am Märkischen Platz und Kundgebung

 

 

 

 

Schwelmer Bündnis plant für den 3. Februar eine Demonstration für "Rechtsstaat und Demokratie!"

Aufruf zur Demonstration am Samstag, dem 03. Februar 2024, 11 Uhr, Start am Bahnhof in Schwelm

In Schwelm hat sich - wie in vielen anderen Städten in Deutschland zuvor - ein breites Bündnis formiert, um für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Freiheit einzustehen und zu zeigen, dass für Rechtsextremismus kein Platz in der Gesellschaft ist.

Es macht Mut, dass bereits hunderttausende Menschen in unserem Land nicht nur in den Metropolen, sondern auch in vielen kleineren Städten und Gemeinden ein Zeichen, ein Bekenntnis zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Freiheit gesetzt haben. Dieses Zeichen soll auch in Schwelm gesetzt werden.

Und so soll am 3. Februar 2024 um 11 Uhr am Bahnhof eine Demonstation starten. Vom Bahnhof wird der Demonstrationszug über die Bahnhofstraße zur Abschlusskundgebung auf dem Märkischen Platz verlaufen.

Organisiert wird diese Demonstation von einem Schwelmer Bündnis, welches aktuell aus dem Bürgermeister, aller im Rat vertretenen Parteien, dem DGB Kreisverband Ennepe-Ruhr, dem Stadtsportverband und den Kirchen in Schwelm besteht.

Die Pressemitteilung des Bürgermeisters finden Sie hier.

 

 

 

Wichtiger Workshop!

Haushalt 2023

Sehr geehrter Herr Langhard,
sehr geehrte Damen und Herren,


zunächst möchte ich mich bei der Verwaltung, insbesondere bei Frau Mollenkott und Ihrem Team, für die umfangreichen Arbeiten am Haushalt 2023 bedanken, mit 909 Seiten wieder recht umfangreich. An dieser Stelle auch vielen Dank an Frau Mollenkott für die Unterstützung bei unseren fraktionsinternen Haushaltsberatungen.

Ein Haushalt mit Erträgen und Aufwendungen von über 100 Mio € !

Ein Haushalt, der es uns gestattet, ohne Haushaltssicherungskonzept auszukommen - und ohne Anhebung der Hebesätze.
Allerdings war und ist dieses Ziel nur mit Hilfe der Bilanzierungshilfe zu erreichen. Das auch nur kurzzeitig. Frau Mollenkott hat es uns vorgerechnet: In den nächsten Jahren sammeln wir Bilanzierungshilfen von 79 Mio. € an. Das belastet unseren Haushalt dann jedes Jahr mit knapp 1,6 Mio €.
Damit belasten wir natürlich die nächsten Generationen erheblich. Allerdings ist die Bilanzierungshilfe auch alternativlos! Da die Rückführung über einen sehr langen Zeitraum erfolgt, schmälert sich aber der jeweilige Realwert alleine schon durch die Inflation, die in den letzten 50 Jahren im Schnitt bei 2,6 % p.a. lag! Hinzu kommen zu diesen Abschreibungen auch noch die Abschreibungen aus der Bautätigkeit. Nach aktuellen Planungen werden wir in Schwelm in den nächsten Jahren incl. Rathaus weit über 200 Mio. € verbauen. Auch dafür fallen Zinsen, Tilgungen und Abschreibungen an.

Zusätzlich steigen in allen Bereichen die Kosten. Wie sich das auf die Bau- und Unterhaltskosten auswirkt ist z.Zt. nur schwer abschätzbar. Es ist ein wenig wie der Blick in die Glaskugel. Was die Bautätigkeit in den nächsten Jahren betrifft, haben Sie, Frau Mollenkott, in Ihrer Haushaltsrede auf die eklatante Differenz zwischen Planung und Bedarf im Jahr 2022 bei den Investitionskrediten hingewiesen (von 44 Mio. € geplant nur 7 Mio. € aufgenommen). Das ist natürlich richtig und wird sich wohl auch in den nächsten Jahren so fortsetzen. Wir können ja kaum erwarten, dass alle Bauprojekte parallel durchgeführt werden können. Allerdings ändert sich dadurch an der Gesamtsumme natürlich nichts. Der Gesamtkreditbedarf wird in den nächsten Jahren eher noch steigen.

Es wird teurer werden. Wir steuern auf einen gigantischen Schuldenberg zu. All das wird sich erheblich auf die Grundsteuer in den nächsten Jahren auswirken. Aktuell liegen wir schon jetzt mit 742 Punkten im oberen Drittel. Verl liegt mit 230 Punkten am unteren Ende. Bönen liegt mit 940 Punkten am oberen Ende. Ab 2024 stehen im Haushalt dann auch 950 Punkte für die Grundsteuer B.
Lt. unserer Kämmerin ist das zwar mal erst ein rein rechnerischer Wert, allerdings kann sich dieser Wert natürlich in beide Richtungen entwickeln. Es besteht also durchaus die Gefahr, dass wir uns an die Spitze aller Hebesätze in NRW setzen. All das bedeutet natürlich auch, dass wir weitere hohe Schulden auf die nächsten Generationen übertragen.


Daher müssen wir noch verantwortungsvoller mit den uns zur Verfügung stehenden Geldern umgehen.


Ich denke da an den Antrag der CDU und der Grünen, mal eben 500.000€ für Schulhofsanierung in den Haushalt einzustellen.
Das ohne vorangegangene Bedarfsprüfung und ohne Kostenabschätzung. Früher haben wir in sogenannten "Sparrunden" über niedrige 4-stellige Beträge diskutiert, heute werden ohne große Diskussion 500.000€ durchgewunken.

Ich denke aber auch an die Anträge zur Wirtschaftsförderung. Es stellt sich die Frage, wie können wir mit den geringsten Kosten den
effektivsten Erfolg erzielen können ? Was können wir überhaupt erreichen ? Und wie messen wir Erfolg oder auch Misserfolg ? Schließlich können wir nur die Rahmenbedingungen setzen.

Als weiteres Beispiel das "Kesselhaus", das wir als unerwünschten "Beifang" beim Kauf der Brauereiimmobilie mit erworben haben: auch hier heißt es nicht „Wünsch' Dir was!“, sondern wie können wir das Problem lösen und zwar mit den geringsten Kosten. Diese Kosten müssen natürlich dem Rathausneubau hinzugerechnet werden: ohne den Erwerb dieser Schrottimmobilie wären die Kosten gar nicht entstanden. Das Gutachten hierzu ist in Arbeit und ich denke, wir sind alle auf das Ergebnis gespannt. Kostenlos wird das Ganze jedenfalls nicht! Und die Schulden wachsen weiter.

An dieser Stelle : Rathausneubau sollte Haushaltskonsolidierung dienen.


Als letztes Beispiel die Bäderfrage. Von den ursprünglich geplanten 15 Mio. € sind wir jetzt schon wieder weit entfernt. Die zuletzt genannten Werte im Liegenschaftsausschuss liegen bei mindestens 23 Mio. €.


Ein anderes wichtiges Thema ist die Digitalisierung:
Wir müssen die Digitalisierung in zwei Richtungen vorantrieben: einmal in Richtung Bürgerservice. Das ist uns vom Land sogar als Pflichtaufgabe vorgegeben. Aber gleichzeitig auch in Richtung Büroautomatisierung. Nur durch eine konsequente  Büroautomatisierung lassen sich Personalkosten senken, so wie es die Industrie schon vor Jahrzehnten vorgemacht hat.

Probleme und Aufgaben haben wir also genug.

Wir haben aber auch - in 2023 wohl letztmalig - einen Haushalt ohne Anhebung der Hebesätze.
Daher werden wir dem Haushalt zustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Konstituierende Ratssitzung

Schwelms neuer Bürgermeister vereidigt

In der konstituierenden Ratssitzung des neugewählten Stadtrates der Stadt Schwelm wurde Schwelms neugewählter Bürgermeister Stephan Langhard vereidigt und in sein Amt eingeführt. Auf ihn kommen schwierige Zeiten zu, die einerseits von Großprojekten, andererseits aber durch eine schwierige finanzielle Situation der Stadt Schwelm geprägt sein wird. Dazu kommt, dass das Ergebnis der Kommunalwahl eine deutliche "Blockbildung" ergeben hat. So wurden die beiden "großen" Parteien in ihrer jeweiligen "Führungsrolle" bestätigt, die "mittelgroßen" Parteien dagegen wurden erheblich gestärkt. Durch Überhangmandate ist der Stadtrat nun von 38 Mitgliedern auf 48 Mitglieder angewachsen. Mit dem Bürgermeister also 49 Stimmen, die Mehrheit benötigt also immer mindestens 25 Stimmen...
Und: nun besteht der Schwelmer Stadtrat aus vier "Blöcken", von denen jeder für sich keine Mehrheit hat - Entscheidungen können in den nächsten fünf Jahren tatsächlich nur durch Zusammenarbeit getroffen werden. Dabei bleibt die Frage, wer mit wem kooperieren wird. Werden sich stabile "Koalitionen" bilden oder werden "Bündnisse" jeweils nur temporär bestehen ? 

Im Einzelnen:

Die SPD konnte 14 Ratsmandate erringen - es fehlen also 11 Stimmen zur Mehrheit.
Die CDU konnte 13 Ratsmandate gewinnen - es fehlen also 12 Stimmen zur Mehrheit.
Bündnis 90/Die Grünen haben 8 Ratsmandate errungen - und bräuchten somit 17 Stimmen zur Mehrheit.
Und die FDP hat 7 Ratsmandate gewonnen - es fehlen somit 18 Stimmen zur Mehrheit.

Schwierige "Blocklage" - selbst das aktuelle Kommunalwahl-Bündnis aus CDU und B90/Grünen stellt insgesamt nur 21 Ratsmandate. Es fehlen also immer noch vier Stimmen zur Mehrheit. Es wäre Spekulation alle denkbaren Varianten "durchzuspielen" - es wird sich zeigen, wer mit wem, wann und wie. Egal wie - die Mehrheitsfindung wird schwierig. Steht uns allen eine Zeit der Minimal-Kompromisse bevor ? Keine leichte Aufgabe für Bürgermeister Langhard...

 

 

Geliefert wie bestellt...

Probleme bei der Parkplatzsuche in der Innenstadt!

Liebe Schwelmerinnen,
liebe Schwelmer!

Nun wird also gebaut. Die Grundsteinlegung für das neue Kulturzentrum auf dem Wilhelmplatz und an der Römerstraße findet am 07.09.2020 statt. Die Baustelle wurde nun eingerichtet – und als Konsequenz stehen viele Parkplätze auf dem Wilhelmplatz nicht mehr zur Verfügung. Und das über mehrere Jahre. Es wird sich zeigen, welche Auswirkungen dieser Parkplatzmangel auf die Innenstadt haben wird.

Die Vertreter der SWG.BFS haben in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass Parkplätze sehr wohl ein Problem während der Bauphase aber auch darüber hinaus darstellen. Entsprechende Anträge seitens der SWG.BfS lagen vor und können im Ratsinformationssystem eingesehen werden (SV 098/2018 und SV 043/2019). Die Mehrheitsfraktionen im Rat der Stadt Schwelm sahen indes eine Auseinandersetzung mit der Parkplatzsituation nicht als erforderlich an.

Die aktuelle Situation führt nun die Befürchtungen der SWG.BFS-Vertreter allen deutlich vor Augen und erfordert die Lösung der Parkplatz-Problematik vor dem Baubeginn des Rathauses. Anderenfalls wird die Situation durch den Baubeginn des Rathauses weiter verschärft.

Wer auch weiterhin in der Innenstadt parken möchte, wählt am 13. September SWG.BFS.

  • Für kostenfreies Parken in der Innenstadt.
  • Für eine Parkraumbewirtschaftung mit Parkscheibe statt Parkscheinautomaten.
  • Für Anwohner-Parkausweise.
  • Für eine Neuregelung der Innenstadt-Parkplätze mit Optimierung der Stellflächen.

 

 

Ein neues Logo für eine Wählergemeinschaft

Demokratisch. Sozial. Kommunal.

Liebe Schwelmerinnen,
liebe Schwelmer!

Vor ziemlich genau sechs Jahren - 2014 - schlossen sich die beiden Wählergemeinschaften in Schwelm zusammen. Aus der "Unabhängigen Schwelmer Wählergemeinschaft e.V." - kurz SWG - und der "Unabhängigen Bürgergemeinschaft Bürger für Schwelm" - kuz BfS - wurde die "Schwelmer Wählergemeinschaft - Bürger für Schwelm" - abgekürzt SWG/BfS. Nachdem wir nun lange Zeit die beiden Markenzeichen der "alten" Wählergemeinschaften nebeneinander als gemeinsames Markenzeichen geführt haben, haben wir uns entschieden, ein neues Erkennungszeichen, ein neues Logo zu geben. Schlichter in der Gestaltung, prägnanter in der Wirkung. Eine Wählergemeinschaft, ein Markenzeichen.

Viele Grüße und bitte bleiben Sie gesund!
Dr. Christian Bockelmann
Vors. des Vorstandes

 

Keine Fraktionssitzungen der SWG/BfS

Bitte bleiben Sie zu Hause.

Liebe Schwelmerinnen,
liebe Schwelmer!

Das neuartige Corona-Virus - SARS-CoV-2 - hat die Welt angehalten. Überall ist das öffentliche Leben zum Erliegen gekommen - auch in Schwelm. Wir werden unseren Beitrag leisten und haben uns darauf verständigt, unsere montäglichen Fraktionssitzungen zunächst auszusetzen. Keine Angst, wir werden nicht unvorbereitet in Gremiensitzungen (die ebenfalls drastisch reduziert worden sind) gehen - wir nutzen die moderne Kommunikationstechnik, um uns untereinander und auch mit Ihnen auszutauschen. Unter den bekannten E-Mail-Adressen oder unter den bekannten Telefonnummern stehen wir Ihnen für Ihre Anliegen auch weiterhin zur Verfügung. Unser Fraktionsbüro bleibt zunächst geschlossen. Wie lange diese Maßnahmen bestehen bleiben müssen, wissen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. Wir bitten um Ihr Verständnis und um Ihre Mithilfe bei der Unterbrechung der Infektionsketten.

Für die SWG/BfS-Ratsfraktion
Dr. Christian Bockelmann
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Vorsitzender des Vorstandes der SWG/BfS e.V.

Gemeinsame Erklärung der CDU, SPD, GRÜNE und BfS/SWG

Erklärung der Hintergründe für die durch die Politik am Donnerstag 19.03.2020 im Rat gefassten Beschlüssen:

Gerne möchten wir die Hintergründe für die durch die Politik gefassten Beschlüsse aufzeigen. Mit Erlass vom 13. März 2020 hat die Landesregierung die Schließung der schulischen Gemeinschaftseinrichtungen und damit auch den Betrieb des Offenen Ganztags sowie die Schließung der Kindertageseinrichtungen ab dem 16.03.2020 und anschließend noch die Schließung der Musikschulen und Volkshochschulen ab dem 17.03.2020 verfügt. Finanzielle Regelungen hinsichtlich einer Erstattung, eines Verzichts oder einer Stundung von Beiträgen gegenüber den Eltern finden sich in allen Bereichen dagegen nicht.

Gleichwohl hat die Schwelmer Politik – als eine der ersten Kommunen in NRW – sofort gehandelt und rechtsverbindlich die Verwaltung aufgefordert, auf eine Geltendmachung von OGS-Beiträgen und anderen Gebühren (z.B. zur Musikschule, der VHS, etc.) abzusehen, sofern diesen keine Gegenleistung mehr in Form von Betreuungsleistungen o.a. gegenüberstehen oder die Zahlungen die Betroffenen in ihrer Existenz gefährden.

Hinsichtlich der Kita Beiträge hat die Politik zunächst eine Übergangsfrist von 30 Tagen – rückwirkend beginnen mit der Schließung der Kitas – angenommen. Dies ist damit verbunden, dass in diesem Bereich ganz besonders mit freien Trägern wie den Kirchen, der AWO oder dem DRK zusammengearbeitet wird und diese Träger die Kitas – im Unterschied zum Betreuungsaufkommen in den OGS-Gruppen – geöffnet halten müssen, um eine Betreuung für Kinder mit Eltern in unentbehrlichen Schlüsselpositionen zu gewährleisten.

Außerdem zeichnet sich bereits jetzt ab, dass der Umfang der Betreuung durch die Landesregierung mit Beginn der kommenden Woche ausgeweitet werden könnte.

Die Übergangsfrist gibt uns die Möglichkeit, uns einen Überblick über die bestehenden Betreuungsnotwendigkeiten zu schaffen und diese in jedem Fall (inklusive der Finanzierung) zu gewährleisten.

Selbstverständlich werden wir in der Umsetzung versuchen, jede noch bestehende Ungerechtigkeit oder Ungleichbehandlung zu beheben.

Dies schließt ausdrücklich auch den Verzicht auf die Kita-Beiträge von einem früheren Zeitpunkt mit ein.

Zu berücksichtigen haben wir dabei aber auch, dass diejenigen derzeit noch die Beiträge zahlen müssen, die in dieser schwierigen Zeit täglich für unserer aller Sicherheit, Gesundheit und Versorgung arbeiten, wie Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger, Krankenschwestern, die Damen und Herren in den Supermärkten, die LKW-Fahrer, die Damen und Herren, die unseren Müll abholen, Feuerwehrleute, Polizistinnen und Polizisten oder die Rettungskräfte.

Auch für sie wollen wir eine faire Regelung finden.

Wir bedauern es sehr, dass der gute Wille der Politik, den Bürgerinnen und Bürgern, den Selbständigen, Honorarkräften, Pächtern, Mietern etc. in dieser Lage schnell und unbürokratisch zu helfen, von uns nicht umfassend vermittelt werden konnte.

Wir werden alles daransetzen, Ihnen jegliche Entlastung zukommen zu lassen, die wir schaffen können; gerecht, fair, pragmatisch und so schnell, wie es geht.

Die Verwaltung wird in der kommenden Woche mit der Umsetzung der Beschlüsse beginnen und die Eltern anschreiben. Wir führen bereits Gespräche mit ihr und werden diese über das Wochenende fortsetzen.

Geben Sie uns diese kurze Zeit der Klärung. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Bleiben Sie gesund!!

Kommunalwahl 2020: Aufstellung der Wahlkreis-Kandidatinnen und -Kandidaten

19 Wahlkreise und Reserveliste aufgestellt

 

Liebe Schwelmerinnen,
liebe Schwelmer!

Das Jahr 2020 ist - wieder - ein Jahr, in dem in den Kommunen gewählt wird. Im Herbst werden im Ennepe-Ruhr-Kreis der Landrat und der Kreistag neu gewählt, in Schwelm der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin und der Stadtrat. In allen 19 Wahlkreisen wird die SWG/BfS Kandidatinnen und Kandidaten aufstellen. Auch zu dieser Wahl setzen wir dabei auf Kontinuität - viele unserer Wahlkreis-Kanidatinnen und Wahlkreis-Kandidaten kennen Sie bereits seit vielen Jahren. So können Sie auch zukünftig die vertrauten Menschen direkt ansprechen! Wir werden unsere Kandidatinnen und Kandidaten nach der Aufstellungsversammlung bekannt geben und vorstellen.

Viele Grüße
Dr. Christian Bockelmann
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Vorsitzender des Vorstandes der SWG-BfS e.V.

Ein frohes neues Jahr...

...mit viel Gesundheit und Glück!

Liebe Schwelmerinnen,
liebe Schwelmer!

Ihnen allen möchten wir ein frohes neues Jahr mit viel Gesundheit und Glück wünschen.

2020 wird wieder ein herausforderndes Jahr für Schwelm. Nicht nur, dass im September wieder Kommunalwahlen stattfinden und Sie einen neuen Stadtrat wählen, nein, in diesem Jahr wählen Sie auch einen neuen Bürgermeister / eine neue Bürgermeisterin für Schwelm. Und erstmals werden unsere ausländischen Mitbürger einen Integrationsrat wählen.

In der Innenstadt wird sich 2020 sicherlich eine Menge bewegen, wenn es auch nach unserer Einschätzung dabei noch nicht um Erde handelt wird. Die Bauanträge für das neue Rathaus und das neue Kulturzentrum sind gestellt und wir erwarten eine positive Entscheidung darüber. Doch wie wird sich das Projekt insgesamt weiter entwickeln ? Werden Zeit- und Budgetplanung einzuhalten sein ? Wir wissen es nicht.
Wir wissen auch noch nicht, was mit dem "Kesselhaus" - dem ehemaligen Sudhaus der Brauerei - geschehen wird. Welchen Verlauf wird die weitere Planung nehmen ? Schließlich ist das "Kesselhaus" bislang aus den Planungen herausgehalten worden. Erst seit dem vergangenen Dezember ist klar, dass das Gebäude erhalten werden kann - doch welche Nutzungen sind vorstellbar, welche erscheinen realisierbar und welche werden schließlich realisiert ? Wir sind jedenfalls gespannt darauf, welche Ideen dafür entwickelt werden. Wir werden jedenfalls zwei wesentliche Dinge im Auge behalten: das eine sind die erforderlichen Stellplätze, das andere sind die Kosten.

Apropos "Stellplätze": der Klimaschutz wird uns auch in Schwelm in 2020 begleiten. Mehrheitlich wurde ja im Rat am 28.11.2019 der gemeinsame Antrag von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Die Bürger zum Klimaschutz in Schwelm beschlossen. Selbstverständlich ist uns der Klimaschutz ebenfalls ein wichtiges Anliegen - wir sind aber der Meinung, dass gut gemeinte Absichtserklärungen "nett" sind, aber kaum einen realen Beitrag zum Klimaschutz leisten werden. Zumal ja auch eine "Öffnungsklausel" in dem Antrag beschlossen wurde. Wir vertreten vielmehr die Auffassung, jetzt nicht in Hysterie auszubrechen, sondern zunächst Daten zur Klimabilanz der Stadt Schwelm zu ermitteln. Wo steht Schwelm überhaupt ? Wo entstehen die Klimabelastungen ? In welcher Größenordnung liegen die Klimabelastungen ?
Erst, wenn dazu Zahlen, Daten, Fakten vorliegen, können überhaupt Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Und erst wenn man die Ausgangslage kennt, kann man die Wirksamkeit von Maßnahmen bewerten.
Wir werden uns für eine zielgerichtete Klimapolitik - eingebettet in eine städtische Umweltpolitik - einsetzen und sprechen uns gegen "Schnellschüsse" und Aktionismus aus.

In 2020 werden wir uns sicherlich erneut Gedanken um den städtischen Haushalt machen müssen. Mit der Aufstellung und Verabschiedung des Haushalts für 2020 mussten wir wieder erfahren, wie empfindlich das System "Haushalt" eigentlich ist. Schwelm ist nach wie vor Stärkungspakt-Kommune. Mit vielen Anstrengungen konnte - parteiübergreifend - erreicht werden, dass die Hebesätze für die Gund- und Gewerbesteuer nicht auf die geplanten Werte angehoben werden mussten. Wir werden mit der Stadtverwaltung und den anderen politischen Kräften in Schwelm daran mitarbeiten, dass dies auch für den Haushalt 2021 gelten wird - versprechen können wir es aber nicht. Zu viele Faktoren spielen der Stadtverwaltung Schwelm von außen - und oft auch ungeplant - in den Haushalt und in die Haushaltsplanung hinein. Noch immer bürden Bund und Land den Städten und Gemeinden Kosten auf, für die die Städte und Gemeinden nicht verantwortlich sind. Und auch die Gewerbesteuereinnahmen sind keine exakt planbare Größe - zu abhängig ist die Gewerbesteuer von der Konjunkturlage in Schwelm, in Nordrhein-Westfalen, in Deutschland, in Europa...

Auch mit der fortschreitenden Digitalisierungen kommen Herausforderungen auf Schwelm zu. Wir möchten die Stadtverwaltung dazu anregen, eine "Digitalisierungsstrategie" zu entwickeln. Für uns bedeutet "Digitalisierung" nämlich nicht einfach die Beschaffung von digitalen Endgeräten, sondern für uns stehen in erster Linie Prozesse und Abläufe im Vordergrund. Digitale Endgeräte - Computer, Tablets, Smartphones usw. - sind nur ein Teil des "Digitalisierungsprozesses", aber nicht die Lösung. Die Auslieferung von digitalen Endgeräte bedingt nämlich nicht die Digitalisierung von Prozessen - vielmehr wird hier der Schwerpunkt auf Infrastruktur und Programme zu legen sein - erst dann können digitale Endgeräte erfolgreich eingesetzt werden. Welche Anforderungen haben Stadtverwaltung, Technische Betriebe, Schulen, Bäder usw. ? Welche Prozesse müssen, welche Prozesse können auf welche Art und Weise elektronisch - digital - abgebildet werden ?
Welche Vorteile werden angestrebt, welche können erreicht werden ?

Sie sehen, nur diese in wenigen Sätzen skizzierten Herausforderungen werden und 2020 mächtig beschäftigen. Machen Sie mit, sprechen Sie mit uns! Sagen Sie uns, was Sie denken.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Christian Bockelmann

 

"City-Team" für die Innenstadt

In der Sitzung des Hauptausschusses vom 07.02.2019 stellte Herr Flocke, TBS AöR, das Konzept zur "Sauberkeit und Stadtbildpflege" vor. Dieses fußt auf dem interfraktionellen Antrag vom 04.11.2018, mit welchem je 100 T€ Budget für 2019 bis 2021 für die Verbesserung der Sauberkeit und der Stadtbildpflege in die Haushalte 2019 bis 2021 eingestellt werden sollen.

Über das Konzept kann man freilich streiten. Es wird sich zeigen, ob die angedachten Maßnahmen zum gewünschten Erfolg führen. Wir - und sicherlich viele Schwelmerinnen und Schwelmer - wünschen den Erfolg. Ebenso begrüßen wir, dass wieder über die Aufstellung von Hundekotbeutelspendern nachgedacht wird.

Knackpunkt: das anzuschaffende Fahrzeug. Dem Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen nach einem Fahrzeug mit alternativem Antrieb können wir uns anschließen. Kommunen sollen/dürfen/müssen auch eine Vorbildfunktion für andere Wirtschaftsteilnehmer übernehmen. Aber weder konnten Bündnis 90/Die Grünen und wir uns mit einem solchen Vorschlag "beliebt" machen, noch konnten wir die anderen Fraktionen überzeugen. So wird wohl mit verhältnismäßig geringem Sachbudget ein verhältnismäßig altes Fahrzeug angeschafft - ein Fahrzeug, das eine andere Kommune oder ein privates Unternehmen (?) wohl aus gutem Grund abschafft. Ein Diesel. Man denke sich seinen Teil...

Übrigens: den Vorschlag der Bürgermeisterin, das City-Team mit elektrisch unterstützten Lastenfahrrädern auszustatten, finden wir sehr überlegenswert...

Nachtrag:
Das City-Team kommt. Aber mit einem gebrauchten Diesel-Fahrzeug. Klimaschutz ? Nicht in Schwelm...

Was war denn das ?

Die Beckenfolie im Planschbecken des Schwelmebades ist defekt. So defekt, dass an noch eine Reparatur nicht zu denken ist. Sie muss ausgetauscht werden. Das kostet natürlich eine Stange Geld. Und es stellt sich die Frage, wer dafür aufzukommen hat: der Verpächter (=die Stadt Schwelm) oder der Pächter (=der Trägerverein Schwelmebad e.V.).

Die Bürgermeisterin, die FDP und wir sehen das offensichtlich anders, als die anderen Ratsfraktionen im Hauptausschuss. Mit nur drei (!) Stimmen wurde am vergangenen Donnerstag in der Sitzung des Hauptausschusses der Antrag der FDP, die Beckenfolie des Planschbeckens aus städtischen Mitteln gegen Nachweis zu finanzieren, angenommen. Keine Gegenstimme. Alle anderen haben sich enthalten.

Es bleibt spannend, was in der kommenden Ratssitzung am Donnerstag, 14.02.2019 geschehen wird.

 

Nachtrag:
Natürlich haben alle Fraktionen in der Ratssitzung am 14.02.2019 einstimmig für die Übernahme der Kosten für den Austausch der Beckenfolie im Planschbecken des Schwelmebades gestimmt.
Irgendwann geht so etwas vielleicht auch mal schief und der Trägerverein Schwelmebad e.V. wirft das Handtuch...

Wie gewonnen, so zerronnen...

Seit einigen Jahren hat Schwelm wieder einen ausgeglichenen Haushalt. Sogar geringe Überschüsse konnten ausgewiesen werden. Und das sogar ohne die Grundsteuer B oder die Gewerbesteuer jährlich anheben zu müssen. Mit 742 Hebesatzpunkten ist die Grundsteuer B nicht wirklich "schön", aber für eine Stärkungspakt-Kommune noch "erträglich". Der Haushalt 2019 wurde am vergangenen Donnerstag (29.11.2018) mehrheitlich beschlossen - er soll mit einem Überschuss von rd. 1 Mio. Euro abschließen. Und: auch in 2019 bleiben die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer stabil. Die Erreichung dieses augenblicklichen, erleichternden Zustandes ist mühevoll erreicht worden - mit Einsparmaßnahmen, die alle Schwelmerinnen und Schwelmer irgendwo gespürt haben und immer noch spüren.

Die große Frage ist nun, wie lange dieser Zustand erhalten bleibt. Eigentlich müsste man darauf antworten "für immer", doch nichts währt ewig...

Denn in Schwelm sollen in den nächsten Jahren Bauprojekte von erheblicher Größe und Bedeutung durchgeführt bzw. errichtet werden:

  • Auf dem ehemaligen Gelände der Brauerei soll ein Rathaus-Neubau entstehen und die drei Verwaltungsgebäude überflüssig machen.
  • Das ehemalige Sudhaus der Brauerei soll entwickelt, umgebaut und vermarktet werden.
  • Die Villa ExtraDry in der Römerstraße soll einem Kulturzentrum für die Musikschule, die Stadtbücherei und die Volkshochschule weichen.
  • Auf dem Gelände des Freibades soll ein neues Hallenbad errichtet werden.
  • Das Umkleidegebäude der Sportanlage "An der Rennbahn" soll renoviert/umgebaut werden.

Sicherlich sind das alles erstrebenswerte Vorhaben, doch die Dichte und die Geschwindigkeit mit der die dazu erforderlichen Beschlüsse gefasst werden, sind erstaunlich. Erstaunlich deshalb, weil die Stadt Schwelm die Neubautätigkeit in den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts aufgrund einer sich schnell verschlechternden Haushaltslage aufgegeben hat. Statt dessen wurde oft an Instandhaltungsmaßnahmen "gespart", notwendige Investitionen "verschoben" - und so mancher Haushalt in der Vergangenheit so "gestreckt". Diese unterlassenen Instandhaltungen und Investitionen rächen sich natürlich - deshalb sehen viele öffentliche Gebäude in Schwelm so aus, wie sie aussehen. Die Frage ist, ob für die Neubauprojekte künftig Instandhaltungsrücklagen gebildet werden oder ob es vorgezogen wird, auch künftig "von der Hand in den Mund" zu leben. Denn - eines ist gewiss: sobald ein neues Gebäude fertiggestellt, in Betrieb genommen und bezogen wurde, beginnt es auch schon wieder zu bröckeln und bedarf einer permanenten Instandhaltung. Nun gut, in den ersten Jahren kann man dies sicherlich den bauausführenden Unternehmen als "Garantieleistung" abverlangen, doch irgendwann geht auch das nicht mehr. Und dann ?

Zwei große Fragen bleiben immer noch unbeantwortet:

  1. Was kostet das alles zusammen ? 30 Millionen, 50 Millionen, 70 Millionen ? Bisher stehen Rathaus und Kulturzentrum mit 30 Mio. Euro Kosten fest. Das Sudhaus soll rd. 7 Mio. Euro kosten (vgl. Vorlage Nr. 094/2018/2). Für ein Hallenbad liegen noch gar keine Kostenschätzungen vor.
  2. Wie wird das alles bezahlt ? Soviel Geld ist gar nicht in der Stadtkasse enthalten. Zudem hat Schwelm noch einen "kleinen" Schuldenberg aus der Vergangenheit zu bewältigen...

Während die erste Frage wahrscheinlich noch länger unbeantwortet bleibt und erst nach Abschluss und Abrechnung aller Projekte überhaupt beantwortet werden kann, ist die zweite Frage leichter zu beantworten: alles wird auf Jahrzehnte finanziert. Also "auf Pump" gebaut...

Doch die Finanzierungen ziehen ein weiteres Risiko mit sich. Niemand weiß, wie lange die augenblickliche Niedrigzinsphase andauern wird. Was wird sein, wenn sich die Zinsen mittelfristig erholen und um 0,5% oder gar um 1% steigen werden ? Welche Zinsbelastung muss die Stadt Schwelm nach Ablauf der Zinsbindungsfristen tragen ? Stranguliert sich Schwelm hier nicht möglicherweise selbst ? Wird der mühevoll wiedererlangte finanzielle Spielraum hier möglicherweise auf's Spiel gesetzt ?

Sollte man nicht nach günstigeren Alternativen suchen ? Hinsichtlich des Rathauses und des Kulturzentrums gab es ja bereits einen Vorschlag. Dieser fand aber keine Mehrheit.
Ist es wirklich erforderlich, ein neues Hallenbad zu bauen ? Oder wäre es vielleicht wirtschaftlicher und kostengünstiger, die beiden bestehenden Bäder grundlegend zu sanieren ? Auch diese Variante wurde abgelehnt.

Wäre es nicht sinnvoller, Altschulde abzubauen anstatt neue Schulden aufzunehmen ?

Es bleibt für die Zukunft zu hoffen, dass diese Großprojekte tatsächlich den erwarteten (oder erhofften ?) Nutzen bringen. Denn ansonsten bleiben am Ende wieder nur Steuererhöhungen und Standardkürzungen übrig. Und die zahlen wir alle...

Und plötzlich ist wieder Geld in der Stadtkasse...

Nachdem in Schwelm lange Jahre immer wieder betont wurde, dass die Kasse leer sei, Standards deshalb reduziert wurden und viele freiwillige Leistungen ersatzlos gestrichen wurden, reiben wir – und wahrscheinlich nicht nur wir – uns verwundert die Augen: kaum ist der Haushaltsausgleich geschafft (Was – nebenbei bemerkt – nicht heißt, dass die Millionen-Schulden der Vergangenheit beglichen sind!), werden wieder große, teure Projekte angeschoben. Im Gegensatz zu Stadtverwaltung und einigen anderen Ratsfraktionen gewinnt für uns aber die Frage „Woher wird das Geld eigentlich genommen?“ immer mehr an Bedeutung.

Da wäre zunächst das Rathaus-Projekt zu nennen. Erst – und dafür standen wir – sollten durch Umbau der Gustav-Heinemann-Schule zu einem Rathaus so kostengünstig wie möglich die drei Standorte der Stadtverwaltung zentralisiert werden. Ein Gedanke, der manchem so abwegig erschien, dass ein Bürgerbegehren gestartet und erneut Unruhe in Schwelm gestiftet werden musste…

Dann trat ein Investor an die Stadt heran und kündigte an, das Brauerei-Gelände in der Stadt kaufen zu wollen und der Stadt ein Rathaus zum Festpreis von 24 Millionen Euro zu bauen. 24 Millionen Euro waren zwar ein gutes Stück mehr, als für den Umbau der Gustav-Heinemann-Schule veranschlagt worden war, dafür läge das Rathaus dann aber in wirklich zentraler Lage. Ein Gedanke, dessen Prüfung auch wir befürworteten.

Doch schließlich bot der Eigentümer des Brauerei-Geländes selbiges der Stadt Schwelm zu „günstigen“ Konditionen an, damit die Stadt ihr neues Rathaus selbst bauen kann. Letztlich wurde nach nur sehr kurzer Beratungszeit mehrheitlich im Rat entschieden, das Gelände für 4,95 Millionen Euro zu kaufen, um dort das neue Rathaus bauen zu wollen. Man nennt dies nun „die Gestaltungshoheit“ zu übernehmen und nicht „Investoren ausgeliefert“ zu sein…

Inzwischen sind auch die „Nebenkosten“ zu diesem Grundstückskauf bekannt geworden und die Kaufsumme auf rd. 5,5 Millionen Euro angewachsen. In jüngster Sitzung des Stadtrates wurde beschlossen, die Baukosten für das Rathaus auf 30 Millionen zu begrenzen. Insgesamt also – bei günstigstem Projektverlauf – rd. 35,5 Millionen Euro…

Gegenüber der ursprünglich beschlossenen Planung „Gustav-Heinemann-Schule“ rd. eine Verdopplung der Kosten…

Und nun wurde in jüngster Ratssitzung das nächste Großprojekt angedacht – die Neuausrichtung der Schwelmer Schwimmbäder. Unverhohlen präsentierte der Vertreter des beauftragten Beratungsunternehmens den Neubau eines Ganzjahresbades auf dem Gelände des Freibades als die „wirtschaftlichste“ Lösung für Schwelm. Nach Berechnungen des Beratungsunternehmens soll das zu errichtende Ganzjahresbad auch „nur“ 16,2 Millionen Euro kosten. Und aufgrund der „enormen Attraktivität“ eines solchen Ganzjahresbades – mit einem 10 x 10 Meter großen Nichtschwimmer-Außenbecken – sollen neben den 26.386 Schul- und Vereinsschwimmern auch noch 133.050 Besucher pro Jahr dort schwimmen (zuzüglich 35.150 Besuchern der Saunalandschaft).

Gegenüber den Besucherzahlen des Hallenbades (47.388 Besucher pro Jahr) und des Freibades (21.305 Besucher pro Jahr) von 68.693 Besuchern pro Jahr immerhin eine Steigerung von 94%...

Wie glaubhaft sind diese Zahlen eigentlich ?

Darüber hinaus stellen wir uns die Frage, ob ein solches Ganzjahresbad tatsächlich den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger gerecht wird. Wie wär’s denn eigentlich mit der Sanierung und Attraktivierung der beiden bestehenden Bäder ? Laut Beratungsunternehmen mit „nur“ 7,3 Millionen Euro doch mehr als die Hälfte günstiger, als ein neues Ganzjahresbad mit „Mini-Außenschwimmbecken“…

Vor allem, wenn man dann noch die Kosten beider Großprojekte zusammenrechnet: 51,7 Millionen Euro. Für uns entsteht da ein deutlicher Widerspruch zu der Tatsache, dass Schwelm als Stärkungspaktkommune immer noch am (Finanz-)Tropf des Landes hängt.

Ach ja, und dann wäre da noch das „Kleinprojekt“ Kunstrasenplatz – statt 1,5 Millionen Euro kommen da doch wohl eher 2,5 Millionen Euro zusammen. Vor allem dann, wenn das Umkleidegebäude mit mehr als 20% der Gesamtsumme zu Buche schlagen soll…

Zurückkommend auf die eingangs gestellte Frage, woher das ganze Geld eigentlich kommt, bleibt nur die nüchterne Antwort: von der Bank. Als langfristiger Kredit. Doch auch wenn dieser finanziellen Belastung haushaltstechnisch ein realer Gegenwert (Rathaus, Ganzjahresbad, Kunstrasensportplatz) gegenübergestellt wird, bleiben doch die Finanzierungskosten (Zinsen und Tilgung), die im laufenden Haushalt erwirtschaftet werden müssen. Mag dies mittelfristig in den kommenden Haushalten aufgrund der aktuell sehr niedrigen Zinsen noch gut abbildbar sein, fragen wir uns doch, welche Auswirkungen auf die langfristige Haushaltsplanung schon relativ moderate Anhebungen der Zinsen haben werden.

Zwei Dinge wissen wir jedoch jetzt schon sicher: zum einen wird eine Senkung der Grund- und Gewerbesteuern aufgrund der Großprojekte nicht möglich sein, zum anderen werden alle Schwelmer Bürgerinnen und Bürger eventuelle Zinssteigerungen mit Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuern bezahlen…

Modernisierung Sportplatz "An der Rennbahn" beschlossen

Liebe Schwelmerinnen,
liebe Schwelmer!


Die endlosen Diskussionen um die Errichtung eines Kunstrasenplatzes in Schwelm sind (hoffentlich) vorüber. In seiner Sitzung am 24.11.2016 beschloss der Rat der Stadt Schwelm die Ertüchtigung des Sportplatzes "An der Rennbahn". In gleicher Sitzung wurde auch die Aufnahme der erforderlichen Finanzmittel in Höhe von rd. 1,5 Mio. Euro in den Haushalt 2017 beschlossen. Somit steht der Realisierung (hoffentlich) nichts mehr im Wege, so dass ein Kunstrasenplatz sowie eine Tartanbahn gebaut werden können.


Dr. Christian Bockelmann
Vorsitzender des Vorstandes

Haushalt 2017 beschlossen

Liebe Schwelmerinnen,
liebe Schwelmer!

In der Sitzung des Rates am 24.11.2016 wurde der Haushalt 2017 mehrheitlich (gegen die Stimmen der Linken und Teilen der SPD-Fraktion) beschlossen. Zum zweiten Male in Folge wird der Haushaltsausgleich erreicht und zum ersten Male seit langer Zeit werden Grund- und Gewerbesteuern nicht erhöht.
Positive Entwicklungen bei den Steuereinnahmen sowie ein sehr niedriges Zinsniveau haben neben einer konsequenten Ausgabenkontrolle zu der erfreulichen Entwicklung beigetragen. Während die SPD dies als "anstrengungslos" bezeichnet, sind wir der Auffassung, dass die Stadtverwaltung hier deutliche Anstrengungen unternommen hat, um das Ziel - den Haushaltsausgleich ohne Steuererhöhungen - zu erreichen. Für die geleistete Arbeit danken wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung, dem Team um Frau Mollenkott und dem Verwaltungsvorstand.

Dr. Christian Bockelmann
Vorsitzender des Vorstandes

Sehr geehrte Leserinnen,
sehr geehrte Leser!

Die SWG/BfS-Fraktion im Rat der Stadt Schwelm hat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft" in der Sitzung des Rates am 30.06.2016 verneint und ist dem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung gefolgt (Sitzungsvorlage 124/2016).

Insbesondere die Fragestellung hat bei uns nach Kenntnisnahme der endgültigen Unterschriftenliste Bestürzung ausgelöst. Unter anderem heißt es da " wobei auch angrenzende Flächen bei Bedarf einbezogen werden können."

Daraus ergaben sich für uns - noch bevor wir die rechtlichen Würdigungen des Städte- und Gemeindebundes zur Kenntnis nehmen konnten - offene Fragen, die wir als problematisch ansahen:

1. Welche "angrenzenden Flächen" sind gemeint ? Da keine Einschränkungen auf bestimmte Flächen gemacht werden, sind alle angrenzenden Flächen möglich: die Schillerstraße selbst, das Grundstück der ehemaligen Sporthalle Schillerstraße und sogar der vollständige Wilhelmpark, da er ebenfalls an das städtische Grundstück Moltkestraße 24 angrenzt.

2. Wann tritt der Bedarfsfall ein ? Es ist nicht ersichtlich, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um den Bedarfsfall auszulösen. Es lässt sich an dieser Stelle nicht mal ein Beispiel angeben, da eben nicht klar ist, wann auch ein beispielhafter Bedarfsfall eintritt. Es steht uns aber auch nicht zu, darüber zu spekulieren, da wir nicht die Initiatoren des Bürgerbegehrens sind.

3. Wer entscheidet über den Eintritt des Bedarfsfalles ? Die Initiatoren machen keine Angaben darüber, wer den Bedarfsfall für eingetreten erklärt. Auch hier könnten wir nur spekulieren, dass Stadtverwaltung, Rat und Ausschüsse gemeint sind - einen Willen haben die Initiatoren nicht erklärt.

Letztlich können diejenigen, die mit ihrer Unterschrift das Bürgerbegehren unterstützt haben, also nicht vorhersehen, welche Folgen ihre Unterstützung haben wird. Vielleicht trifft der "Bedarfsfall" für Stadtverwaltung und Politik viel früher ein, als es im Sinne der Unterstützer ist. Vielleicht werden von Stadtverwaltung und Politik ganz andere angrenzende Flächen einbezogen, als es im Sinne der Unterstützer ist. Insofern ist die Fragestellung des Bürgerbegehrens "Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!" nicht hinreichend genau bestimmt und somit unzulässig. Diese Meinung vertritt sowohl die Rechtsberatung der Stadt Schwelm als auch der Städte- und Gemeindebund NRW.

Faktisch haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens "Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Zukunft!" einen formalen Fehler bei der Formulierung der Fragestellung für Bürgerbegehren und Bürgerentscheid gemacht. Dafür sind aber die Initiatoren verantwortlich, nicht die Politik.

Entscheidung zum Standort einer zentralisierten Verwaltung

Liebe Schwelmerinnen,
liebe Schwelmer,

in der Ratssitzung am 26. Januar 2016 wurde mehrheitlich entschieden, dass die zentralisierte Stadtverwaltung künftig an der Holthausstraße beheimatet sein wird. Dabei wird das Gebäude der Gustav-Heinemann-Schule kernsaniert und entsprechend umgebaut. Zugleich soll in der Innenstadt ein BürgerServiceCenter eingerichtet werden, welches die Funktion des bisherigen Bürgerbüros übernimmt. Nach Möglichkeit soll dort auch die Stadtbücherei angesiedelt werden. Folgende Argumente haben uns davon überzeugt, dass der Standort "Holthausstraße" richtig und zukunftsweisend ist:

  • Das Konzept zur Ertüchtigung der Gustav-Heinemann-Schule zum Verwaltungssitz in Verbindung mit einem BürgerServiceCenter in der Innenstadt wird zu finanziellen Einsparungen gegenüber der heutigen Verteilung der Verwaltungsgebäude im Stadtgebiet führen. Mit dem zentralen BürgerServiceCenter werden die Anregungen der Einwohnerinnen und Einwohner aufgegriffen.
  • Das Gutachterbüro Drees&Sommer hat die Möglichkeit der Nutzung des kernsanierten Gebäudes der Gustav-Heinemann-Schule grundsätzlich als möglich eingestuft, schlägt aber einen neuen Anbau zusätzlich vor, um den 2012 ermittelten Platzbedarf darstellen zu können. Statt dieses Anbaus soll das BürgerServiceCenter eingerichtet werden. Dadurch entstehen durch diese Lösung keine Mehrkosten.
  • Das Konzept eines kernsanierten Umbaus ist gegenüber einem Neubau an der Moltkestraße um mehrere Millionen Euro günstiger. Diese Mittel stünden bei einer Entscheidung für einen Neubau nicht in gleichem Maße für Investitionen in anderen Bereichen zur Verfügung.
  • Aus ökologischer Sicht ist die Sanierung eines Gebäudes immer die bessere Variante, sofern die Substanz in Ordnung ist. Gegenüber einem Neubau können erhebliche Mengen CO2 eingespart werden. Zudem werden deutlich weniger neue Ressourcen verbraucht, da ein großer Teil der vorhandenen Ressourcen weiter genutzt wird.
  • Am Standort Moltkestraße bestehen erhebliche finanzielle Risiken durch eine schwierige Bodenbeschaffenheit und die bislang nicht berechneten aber erforderlichen Parkplätze. Insbesondere der Bau einer Tiefgarage führt zu erheblichen Mehrkosten, die Errichtung oberirdischer Parkplätze macht ggf. die Nutzung des Wilhelmparks erforderlich! Allein für die bereitzustellenden Parkplätze wird eine Fläche von ca. 2.600 m² bis 3.000 m² benötigt - der Wilhelmpark (ca. 8.800 m²) würde voraussichtlich um mehr als ein Drittel verkleinert!
  • Für die Unterbringung der Mitarbeiter der Stadtverwaltung während der Bauphase eines Neubaus an der Moltkestraße/Schillerstraße fallen noch nicht bezifferbare Kosten für die vorübergehende Unterbringung an (sog. Interimskosten). Selbst bei einer vorübergehenden Nutzung des Gebäudes der Gustav-Heinemann-Schule als Zwischenlösung müssten teure - später nicht mehr nutzbare - Umbauten am Gebäude der Gustav-Heinemann-Schule vorgenommenn werden. Diese Kosten sind "verloren" und wirken sich direkt auf den städtischen Haushalt aus.
  • Bei einer Kernsanierung des Gebäudes der Gustav-Heinemann-Schule entfallen die Kosten für eine vorübergehende Unterbringung der Mitarbeiter ersatzlos.
  • Der Standort Holthausstraße hat eine Grundstücksgröße von ca. 12.400 m², das Gebäude der Gustav-Heinemann-Schule belegt davon etwa 3.600 m². Die Grundstücke Moltkestraße 24 (VG II) und Moltkestraße 26 (VG III) haben zusammen (!) eine Größe von rd. 6.500 m² (inkl. Grundstück Sporthalle Schillerstraße), wovon die Verwaltungsgebäude derzeit etwa 1.500 m² Fläche in Anspruch nehmen. Der Wilhelmpark umfasst eine Fläche von etwa 8.800 m² - erst zusammen mit dem Grundstück Moltkestraße 24 wird eine Fläche erreicht, die in etwa der Fläche an der Holthausstraße entspricht (ca. 12.000 m²).
  • Die Nutzung der Grundstücke Moltkestraße 24 (VG II) einschließlich des Grundstücks der Sporthalle Schillerstraße zusammen mit dem Grundstück Moltkestraße 26 (VG III) macht eine teure oberirdische Verbindung zwischen den Gebäudeteilen über oder eine sehr teure unterirdische Verbindung zwischen den Gebäudeteilen unter der Schillerstraße erforderlich. Alternativ müsste die Schillerstraße zur Sackgasse umgestaltet werden. Dadurch ginge der Innenstadt eine Zu- und Abfahrtsstraße verloren.
  • Mehrfach wurde bezweifelt, dass die im Gebäude der Gustav-Heinemann-Schule darstellbare Fläche für die Unterbringung der Stadtverwaltung ausreichend sei. Übertragen auf den Standort Moltkestraße/Schillerstraße bedeutet dies, dass das dort zu bauende Gebäude nutzflächenmäßig größer sein muss, als das Gebäude der Gustav-Heinemann-Schule. Um eine zumindest ähnliche Nutzfläche für ein Verwaltungsgebäude am Standort Moltkestraße/Schillerstraße zu schaffen, müsste der Neubau sehr groß und hoch werden, da entsprechende Abstände zu Nachbargebäuden einzuhalten sind. Dadurch wird die nutzbare Grundstücksfläche eingeschränkt und zwingt zum Bau in die Höhe. Soll die Höhe dagegen beschränkt werden, muss "in die Fläche" gebaut werden - die Nutzung des Wilhelmparks ließe sich dann nicht mehr verhindern.
  • Je höher der Neubau würde, desto weniger fügt er sich in das Umfeld Moltkestraße/Schillerstraße ein. Je "flächiger" der Neubau würde, desto mehr Fläche des Wilhelmparks müsste dafür bereitgestellt werden.
  • Bei einem Neubau entstehen zusätzliche finanzielle Risiken für die Refinanzierung und die angesetzten sowie erforderlichen Verkaufserlöse für das Gebäude der Gustav-Heinemann-Schule, das z.Zt. mit rd. 4,7 Mio. Euro sehr hoch bewertet ist.
  • Die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Schwelm werden bei einer Kernsanierung denselben Standard haben, wie bei einem Neubau, da bei "wesentlichen Änderungen" die jeweils aktuellsten Gesetze und Verordnungen Anwendung finden müssen.
  • Die Entfernung zur Innenstadt beträgt nur 300 Meter zusätzliche Strecke bezogen auf den Standort Moltkestraße/Schillerstraße.

Anonyme Briefe ?

Liebe Schwelmerinnen,
liebe Schwelmer!


In Schwelm kursiert offensichtlich ein anonymer Brief, der schwere Anschuldigungen gegen Mitarbeiter der Verwaltung erhebt. Laut Pressebericht sollen alle Fraktionsvorsitzenden diesen Brief erhalten haben.

Dieser Brief ist nicht bei uns eingegangen; daher können und wollen wir an dieser Stelle keine weitere Stellungnahme abgeben. 

Mit freundlichem Gruß
Dr. Christian Bockelmann
Vorstandsvorsitzender

 

 

Schwelm zeigt Farbe

Am Sonntag, den 11. Oktober, sind alle Menschen in Schwelm aufgerufen ein Zeichen zu setzen, wie ein gutes Zusammenleben in unserer Stadt aussehen soll. Anlass ist eine angemeldete Demonstration, auf der eine politische Gruppierung den geplanten Neubau einer Moschee in Schwelm nutzen will, um ihre diffamierenden Parolen, die das friedliche Zusammenleben in unserer Gesellschaft stören sollen, durch die Stadt zu tragen.

Der amtierende Bürgermeister Jochen Stobbe, die künftige Bürgermeisterin Gabriele Grollmann sowie ein breites Bündnis aus evangelischer und katholischer Kirchengemeinde, Freikirchen und allen im Rat vertretenen Parteien und der Wählergemeinschaft ruft dazu auf, an diesem Tag der herzlichen Einladung der DITIB-Moscheegemeinde zu folgen. Diese bittet darum, zur Vermeidung von Provokationen an keiner Gegendemonstration teilzunehmen, sondern stattdessen am Sonntag, den 11. Oktober, auf dem Moscheegelände an der Hattinger Str. 20 ein fröhliches und buntes Zusammensein bei Kaffee, Tee und Kuchen zu feiern. Das Fest soll ein deutliches Zeichen für ein respektvolles Miteinander aller Menschen in unserer Stadt - unabhängig von ihrer Herkunft, Religion oder Überzeugung - sein.

Der Beginn ist am Sonntag, den 11. Oktober, um 13:30 Uhr. Ab 14:00 Uhr wird auch Landrat Dr. Brux erwartet.

Ratssitzung am 24.09.2015

Liebe Schwelmerinnen,
liebe Schwelmer!

Am kommenden Donnerstag, 24.09.2015 wird der noch amtierende Bürgermeister Jochen Stobbe den Haushalt zur Beratung in den Gremien einbringen. Wir sind gespannt, welche Verbesserungen Herr Stobbe einarbeiten ließ und welche Verbesserung der Hebesatz für die Grundsteuer B erfahren hat. Konnte der noch amtierende Bürgermeister tatsächlich eine Senkung auf den für 2016 geplanten Hebesatz von 850 v.H. erreichen ?

Eines ist sicher: durch die zusätzliche verwaltungsinterne Bearbeitungszeit von 4 Wochen werden die Beratungen in den Gremien der Stadt unter erheblichem Zeitdruck geleistet werden müssen. "Schön" und "gut" ist das jedenfalls nicht...

Einladung und Tagesordnung zur Ratssitzung finden Sie hier.

Danke für Ihre Unterstützung!

Liebe Schwelmerinnen,
liebe Schwelmer!

Wir möchten uns herzlich bei Ihnen für Ihr Vertrauen bedanken, das Sie der von uns gemeinsam mit CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP aufgestellten Kandidatin Gabriele Grollmann bei der Wahl am 13. September 2015 entgegengebracht haben. Die detaillierten Wahlergebnisse finden Sie hier.

Schülerlotsen gesucht!

Der Schülerlotsendienst an der Grundschule Ländchenweg in Schwelm sucht noch Verstärkung.

Wer die Schülerlotsen 1 - 2x im Monat für je eine halbe Stunde unterstützen möchte, möge sich bitte bei

Elke Herrmann (elkeundsven.herrmann(at)t-online.de), Telefon: +49 (2336) 441786

melden.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Der Haushalt 2016

Liebe Schwelmerinnen,
liebe Schwelmer!

Eigentlich sollte der Entwurf des Haushaltsplanes 2016 in der Sitzung des Rates am 27.08.2015 zur Beratung in die politischen Gremien der Stadt Schwelm eingebracht werden. Doch es kam - mal wieder - ganz anders:

a) Der Bürgermeister verweigerte am Sitzungstage dem Kämmerer die Bestätigung des durch den Kämmerer aufgestellten Haushaltsplanentwurfes. Zur Begründung führte der Bürgermeister im Rat lediglich aus, dass er den vom Kämmerer veranschlagten Hebesatz der Grudnsteuer B von 1.350 Punkten nicht mittragen wolle und er in wesentlichen Punkten anderer Meinung sei, als der Kämmerer. Interessant ist, dass der Bürgermeister bereits am 03.08.2015 die Eckdaten - insbesondere die Steuerdaten - des Haushaltsplanentwurfes mitgeteilt bekam (vgl. Stellungnahme des Kämmerers) und somit lange genug Zeit hatte, intern zu intervenieren. Am 20.08.2015 wurde dem Bürgermeister - der keine Änderungswünsche geäußert hatte - das Zahlenwerk zur Bestätigung vorgelegt. Bis zur Ratssitzung hatte der Bürgermeister somit noch 7 Tage Zeit, in denen er Änderungen hätte vorschlagen können.

b) Der Politik fehlt nun die Arbeitsgrundlage. Ohne Einsicht in das Zahlenwerk ist es nicht möglich, Einsparpotentiale - so denn noch welche vorhanden sind - zu erkennen. Doch bis zur Einbringung des Haushaltes in die Beratung wird noch viel Zeit vergehen - Zeit, in der sicherlich schon wesentliche Teile der Beratungen hätten durchgeführt werden können. Zeit, die nach der Einbringung nun fehlen wird und Politik unter enormen Zeitdruck setzen wird, soll die Verabschiedung des Haushaltes termingerecht erfolgen. Kostenaufwändige Sondersitzungen werden sich wohl nicht vermeiden lassen.

c) Der Bürgermeister muss - da ihm ein Hebesatz von 1.350 Punkten bei der Grundsteuer B zu hoch ist (uns auch!) - ein enormes Einsparpotential finden und dem Rat vorschlagen. Geplant und mehrheitlich verabschiedet war ein Hebesatz für die Grundsteuer B in 2015 von 580 v.H. und in 2016 von 850 v.H. - die Vorschläge des Bürgermeisters müssen nun also mindestens eine Senkung von 500 v.H. Hebesatzpunkten bewirken. Dies entspricht einem Volumen von ungefähr 4,5 Mio. Euro - entweder durch Erhöhung der Einnahmen oder durch Senkung der Ausgaben. Kombinationen aus Einnahmeerhöhung und Ausgabesenkung sind selbstverständlich ebenfalls möglich, sofern sich insgesamt eine Verbesserung um rd. 4,5 Mio. Euro ergibt. Angesichts der geringen Spielräume und der erwarteten Aufgaben erscheint es uns unwahrscheinlich, dass der Bürgermeister dieses gewaltige Volumen im Alleingang "stemmen" kann.

d) Uns befremdet das Vorgehen des Bürgermeisters, da er vom Beginn des Aufstellungsverfahrens eingebunden und informiert war (vgl. Stellungnahme des Kämmerers). Veränderungen wurden in der Vergangenheit üblicherweise über Änderungslisten in den Haushaltsplanentwurf eingebracht - warum ist dieses Vorgehen für den Bürgermeister für den Haushalt 2016 nicht möglich ?

e) Die vom Bürgermeister in der Sitzung des Rates am 27.08.2015 vorgebrachte Begründung - unterschiedliche Meinungen zwischen Kämmerer und Bürgermeister über verschiedene Punkte des Haushaltsplanentwurfes - ließen den Eindruck entstehen, dass der Bürgermeister seine Mitarbeiter dafür verantwortlich macht, dass er den Haushaltsplanentwurf 2016 nicht bestätigen könne.

f) Die vom Bürgermeister nicht öffentlich eingebrachten und nach seiner Meinung "wesentlichen" Einsparpotentiale werden nun durch die Kämmerei unter Beachtung der Auflagen der Bezirkregierung Arnsberg in den Haushaltsplanentwurf 2016 eingearbeitet. Es wird sich zeigen, ob diese so "wesentlich" sind, dass die unter Punkt c) aufgeführten Einsparungen erreicht werden können. Diesen vom Bürgermeister nicht öffentlich eingebrachten "wesentlichen" Einsparpotentialen stehen wir kritisch gegenüber und befürchten, dass diese nicht die notwendigen Einsparungen ergeben werden. Darüber hinaus befürchten wir, dass eine ausführliche Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2016 in den Gremien der Stadt Schwelm nicht mehr möglich sein wird.

Lesen Sie auch hier:

Stellungnahme der CDU-Fraktion

Stellungnahme der FDP-Fraktion

Stellungnahme der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen

Neuer Vorstand gewählt

Am 1. Juni 2014 wurde durch Zusammenführung aus den zwei Wählergemeinschaften in Schwelm - zum einen der Unabhängigen Schwelmer Wählergemeinschaft e.V. und zum anderen der Unabhängigen Bürgergemeinschaft Bürger für Schwelm - eine Wählergemeinschaft, die SWG/BfS e.V.. Die Zusammenführung wurde schnell zu einem Erfolg - schon während des Kommunalwahlkampfes bildeten die Mitglieder der ehemaligen Wählergemeinschaften ein starkes Team, das durch den Willen zum Erfolg angetrieben wurde. Diese intensive Zusammenarbeit hat das Team nach der Kommunalwahl beibehalten und ist dadurch fest zusammengeschweißt worden. Erstmals nach der Zusammenführung der beiden Wählergemeinschaften wurde nun ein neuer Vorstand gewählt. Dieser besteht aus

Dr. Christian Bockelmann, Vorstandsvorsitzender
Petra Kappelhoff, 1. stellv. Vorsitzende
Elke Garn, 2. stellv. Vorsitzende
Jürgen Kranz, Geschäftsführer und Fraktionsvorsitzender

 

Gebäude Westfalendamm

Liebe Schwelmerinnen,
liebe Schwelmer!

Das ehemalige Schulgebäude "Westfalendamm 15" wird verkauft. Aber nicht "weit unter Wert", wie die aus einer Elterninitiative hervorgegangene Bundespartei "Die Bürger" Ihnen weismachen will.

Richtig ist, dass das Gebäude zu einem Buchwert im Anlagevermögen der Stadt Schwelm aufgeführt ist aber somit auch als Buchungsposition im Eigenkapital der Stadt Schwelm zu berücksichtigen ist. Bei der Umstellung der kommunalten Haushaltsführung vom kameralistischen System auf das doppische System wurden sämtliche Liegenschaften der Stadt Schwelm wertmäßig erfasst. Für diese Wertermittlung war seinerzeit ein Wertermittlungsverfahren strikt vorgegeben - berücksichtigt wurde dabei aber nicht der tatsächliche Marktwert, sondern ein Wert, der an die "Wiederbeschaffungskosten" angenähert war.

Somit wurde das Anlagevermögen und damit auch das Eigenkapital der Städte und Gemeinden künstlich erhöht und die finanzielle Situation der Städte und Gemeinden - buchhalterisch - verbessert. Schlicht: die Überschuldung (=Verbindlichkeiten größer als Eigenkapital) - ein ungesetzlicher Zustand für Städte und Gemeinden - wurde zeitlich verzögert.
Sicherlich ein beabsichtiger Effekt, der uns aber nun immer wieder "auf die Füße" fällt - nämlich immer dann, wenn städtische Gebäude aufgegeben und verkauft werden sollen.

Immer dann werden die Gebäude zum Verkauf "ausgeschrieben" und Interessierte können bis zu einem Stichtag ein "Gebot" einreichen. Der höchstbietende Interessent bekommt dann in der Regel den Zuschlag.
Nur: die Gebote der Interessenten werden in der Regel am Marktwert orientiert, der "Buchwert" interessiert den/die Bieter überhaupt nicht. Da die realen Marktwerte aus verschiedensten Gründen inzwischen deutlich unter den (inzwischen reichlich fiktiven) Buchwerten liegen, erscheint ein Verkauf immer als "Verlustgeschäft", als eine "Veräußerung unter Wert". Die Differenz zwischen Buchwert und tatsächlichem Erlös muss dann über eine Sonderabschreibung (=Kosten oder stammtischsprachlich "Verbrennung von Eigentum der Bürger") verbucht werden. Daher auch der Wunsch nach einer realen Bewertung des Infrastrukturvermögens der Stadt Schwelm, um die tatsächlich realistischen Werte in der Anlagenbuchhaltung auszuweisen und um solche "Effekte" von vornherein zu vermeiden.

Abschließend noch etwas: verkauft die Stadt ein Gebäude, "kassiert" sie eine Summe X ein. Da sich aber im gleichen Maße bzw. sogar in größerem Maße das dem Anlagegegenstand "Gebäude" gegenüberstehende Eigenkapital vermindert, "gewinnt" die Stadt tatsächlich kein Geld! Der Erlös ist buchhalterisch gegen das Eigenkapital zu buchen. Bei der Veräußerung von Gebäuden geht es daher in der Regel auch um die Einsparung von Betriebskosten - jedes Gebäude verursacht (auch wenn es unbenutzt ist) Kosten für Hausmeisterkontrollen, Strom, Wasser, Heizung, Reparaturen usw.. Gerade um diese Kosten aber geht es, wenn Einsparungen erzielt werden müssen, da sie innerhalb weniger Jahre selbst den Buchwert eines Gebäudes überschreiten werden...

 

 

Wald ? Wüste ?

Liebe Schwelmerinnen,
liebe Schwelmer!

Durchforstung ist sicherlich notwendig - aber mit brachialer Gewalt ? Das kleine Wäldchen am Höhenweg musste eine "gewaltige" Durchforstung ertragen. In die Diskussion geraten war das Wäldchen schon vor einiger Zeit, als dort ein illegal errichteter "Pump-Track" als Ergänzung zur legalen Mountainbike-Strecke entdeckt wurde.

Die Forstbehörden verlangten bereits damals bereits den Rückbau des illegal errichteten "Pump-Tacks" und die Wiederaufforstung des geschädigten Bereiches oder alternativ die Einrichtung einer adäquaten Ersatzfläche.

Wir fragen uns angesichts dieser Bilder, welcher Schaden nun der tatsächlich größere Schaden ist. Die relativ kleine Fläche des illegalen "Pump-Tracks" oder die fast vollständige Zerstörung sämtlicher Wege verbunden mit der Herstellung von Fahrschneisen für Forstgroßmaschinen ? Besonders hilfreich ist auch die "Wiederherstellung" des Hauptweges mit Schotter, Korngröße 80 bis 200 mm - für Spaziergänger mit und ohne Hunde besonders "angenehm" zu begehen... Aber halt praktisch für Forstgroßmaschinen!

Nun, die Diskussion ist nur scheinbar zu Ende - nachdem mehrere Fraktionen die Situation vor Ort in Augenschein genommen haben und inzwischen diesbezüglich auch Anträge an die Stadtverwaltung gestellt wurden, besteht Hoffnung auf eine verträgliche Lösung.

 

 

 

Bürgermeisterkandidat*in gesucht!

Liebe Schwelmerinnen,
liebe Schwelmer!

Auf einen gemeinsamen Weg zur Besetzung des Bürgermeisteramtes der Stadt Schwelm im Herbst 2015 haben sich jetzt die Schwelmer CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, SWG/BfS und FDP geeinigt.

Dieser Schulterschluss, so die Verantwortlichen dieser Allianz, Oliver Flüshöh, Marcel Gießwein, Jürgen Kranz und Michael Schwunk, ist ein längst überfälliges Signal für eine verantwortliche Zukunftsgestaltung der Stadt Schwelm.

Die Allianz sieht es als notwendig an, die Verwaltungsführung und deren konzeptionelle Arbeit  zu optimieren. Notwendige, vom Rat initiierte und beschlossene Restrukturierungs- bzw. Entwicklungs-strategien dürfen nicht  von der Verwaltung verzögert, im Nachhinein in Frage gestellt oder sogar mit Widerstand behandelt werden.

Es ist notwendig, neue Wege zu beschreiten, damit die Stadt Schwelm auf die Herausforderungen der Zukunft reagieren kann.

Fachliche Qualifikation, Verwaltungserfahrung, Führungskompetenz, Entscheidungswille und Persönlichkeit - darauf haben sich die vier Parteien aus dem Rat der Stadt verständigt, werden die Faktoren sein, die zur Führung von Stadt und Verwaltung und die Grundlage für eine positive Zukunftsgestaltung der Stadt der Nachbarschaften garantieren.

Uns ist es eine Herzensangelegenheit, Schwelm weiter zu entwickeln. Dabei werden wir zwar auch weiterhin im Rat für unsere jeweiligen politischen Ziele kämpfen und unsere jeweilige Eigenständigkeit bewahren. Bei allen Entscheidungen haben wir aber die Notwendigkeit einer Kultur der Gemeinsamkeit auf der Basis von Vertrauen und Respekt mit einer neuen, starken Verwaltungsleitung immer im Blick. Bei aller Verschiedenheit in der Sache, sind wir einig im Handeln für Schwelm und seine Bürger*innen. Dies ließ die bisherige Verwaltungsleitung leider schmerzlich vermissen.

Darunter leidet die Entwicklung Schwelms. Aus diesem Grund ist es an der Zeit,  parteipolitische Eitelkeiten beiseite zu legen und die Zukunftsgestaltung  der Stadt und der Verwaltung sachgerecht und zielorientiert zu entwickeln.

CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SWG/BfS und FDP  haben deshalb vereinbart, gemeinsam eine*n Bürgermeisterkandidat*in aufzustellen, die bzw. der die für Schwelm notwendigen Entwicklungsschritte beherzt angeht und die Verwaltung zielorientiert führt. Dabei wird uns nicht das Parteibuch leiten, sondern fachliche Qualifikation, Führungskompetenz und Persönlichkeit. Wir sind offen für und freuen uns auf weitere Mitstreiter*innen aus allen Bereichen Schwelms.

Im Frühjahr 2015 wird die Personalentscheidung zur Kandidatur veröffentlicht.

Die Ausschreibung finden Sie hier.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende,
einen schönen dritten Advent und alles Gute!

<mit>Dr. C. Bockelmann
stellv. Fraktionsvorsitzender</mit>

SWG/BfS-Fraktion lehnt Haushalt 2015 ab

Liebe Schwelmerinnen,
liebe Schwelmer!

Nach den vielen interfraktionellen Gesprächen, Gremienberatungen und Fraktionssitzungen zum Haushalt 2015 haben wir uns nach reiflicher Überlegung dazu entschlossen, dem von der Stadtverwaltung vorgelegten Haushaltsentwurf 2015 nicht zuzustimmen.

Die wesentlichsten Punkte, die zu unserer Ablehnung geführt haben, in aller Kürze:

  • Die Entwicklung der Grundsteuer B. Zwar konnte ein Hebesatz von 960 Punkten für 2015 vermieden werden; der Vorschlag der Stadtverwaltung von 650 Hebesatzpunkten in 2015 verschleiert jedoch nur die wahre Entwicklung der Grundsteuerhebesätze in den Jahren 2016 bis 2021.
    (2016 = 835 v.H.; 2017 = 875 v.H.; 2018 = 895 v.H.; 2019 - 2021 = 915 v.H.).
  • Viele Positionen im Haushalt 2015 sind nicht ehrlich und beruhen auf gesetzlich vorgeschriebener "Schönrechnerei". So dürfen die Personalkostensteigerungen jährlich nur mit 1% berücksichtigt werden, obwohl die vergangenen Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst deutlich höher lagen. Hier entstehen Deckungslücken "mit Ansage".
  • Die Durchführung von wichtigen Projekten in den vergangenen Jahren, die grundsätzlich immer vom Bürgermeister mit extrem hohem Tempo angegangen wurden, dann lange brach lagen und plötzlich von heute auf morgen entschieden werden sollten, ohne dass aktuelle, verlässliche Kostenberechnungen vorgelegt wurden. Erst durch intensives Nachfragen durch die bürgerlichen Fraktionen wurden aktuelle Kosten ermittelt und in die Planungen miteinbezogen und es konnten "unvorhergesehene" Kostenexplosionen vermieden werden.
  • Das konsequente Nicht-Umsetzen der Schlussfolgerungen aus der Organisationsuntersuchung zur Reorganisation der Stadtverwaltung (obwohl Genehmigungsbestimmung der Genehmigung des Haushaltes 2014!) und ein auf Absichtserklärungen beruhendes Personalentwicklungskonzept.

Wir sind schon erstaunt, dass der Bürgermeister - so die Presseverlautbarungen in den lokalen Medien vom 29.22.2014 - an dem von ihm eingeschlagenen Weg und der von ihm vorgegebenen Vorgehensweise festhalten will, obwohl im sechs von sieben Ratsfraktionen in deutlichen Worten mitgeteilt haben, diesen Weg nicht mehr mitzugehen und ggf. sogar bereit sind, einen Sparkommissar hinzunehmen.

Die SWG/BfS-Fraktion ist durchaus zu weiteren Gesprächen bereit, allerdings nicht auf den bisher eingeschlagenen Wegen. Wir erwarten vom Bürgermeister jedoch zunächst:

  1. die konsequente Umsetzung der Schlussfolgerungen der Organisationsuntersuchung unter Beibehaltung der gegenwärtigen Gebäudesituation (=Zurückstellung aller Planungen zu einem neuen Rathaus),
  2. eine konsequent betriebene Personalentwicklung und -führung, über die in regelmäßigen Zeitabständen berichtet wird.
  3. bei Projektplanungen und -durchführungen die Reduktion auf ein von Stadtverwaltung und Politik in realistischer Zeit behandelbares Maß ohne durch verfrühte Zusagen an Dritte aufgebauten Zeitdruck,
  4. den umgehenden Aufbau eines Maßnahmencontrollings zur zeitnahen finanziellen, zuverlässigen Bewertung von Maßnahmen und Vorhaben.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Christian Bockelmann
stellv. Fraktionsvorsitzender

Der Rat hat entschieden

Liebe Schwelmerinnen,
liebe Schwelmer!

Der Rat hat sich konstituiert und in gleicher Sitzung auch einige Entscheidungen getroffen. Unser Antrag, dass der Rat über das weitere Vorgehen bezüglich des Ausbaus der Kantstraße entscheiden soll, wurde mehrheitlich abgelehnt. Damit bleibt die Durchführung des Ausbaus der Kantstraße ein reiner Verwaltungsakt. Eine kritische Auseinandersetzung über "Ausbau" und "Sanierung" wird leider nicht mehr stattfinden. In wie weit sich aus diesem Vorgehen eine Neubewertung der "Geschäftstätigkeit der laufenden Verwaltung" ergeben wird, wird sich zeigen.

Mit freundlichem Gruß
Dr. C. Bockelmann
Stellv. Fraktionsvorsitzender

Der Rat soll entscheiden

Liebe Anwohnerinnen und Anwohner der Kantstraße,
liebe Schwelmerinnen, liebe Schwelmer!

Die SWG/BfS ist der Meinung, dass der Ausbau der Kantstraße nicht als "einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung" anzusehen ist. Daher beantragen wir, dass der Rat diesen Verwaltungsakt an sich zieht und nach Diskussion mit den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern und einer entsprechende Abwägung entscheidet.

Unseren Antrag können Sie hier einsehen.
Unsere Stellungnahme zu diesem Vorgang finden Sie hier.

SWG/BfS - Gemeinsam stark für Schwelm!

Unglaublich: Kein politischer Beschluss zum Ausbau der Kantstraße notwendig!

Liebe Anwohnerinnen und Anwohner der Kantstraße,
liebe Schwelmerinnen und Schwelmer!

Wir sind platt. Heute erreichte uns ein Schreiben des Bürgermeisters, in dem uns dargelegt wird, dass ein politischer Beschluss über den Ausbau der Kantstraße - so wie ihn die Fraktionen von CDU und FDP angemahnt haben - gar nicht notwendig ist.

"Eines besonderen Ausbau- oder Umsetzungsbeschlusses bedarf es aus Sicht der Verwaltung bei der grundhaften Erneuerung einer bereits erstmalig endgültig hergestellten Straße nicht. Lediglich bei noch nicht erstmalig endgültig hergestellten Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 (2) BauGB bedarf es einer Beteiligung der Öffentlichkeit und des Hauptausschusses(...)."

Die Rolle des Hauptausschusses wird in der "Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stadt Schwelm und seine Ausschüsse" im Paragraphen 2 geregelt. Dort heisst es

"(5) Der Hauptausschuss entscheidet insbesondere

...

c) über die Herstellungvon beitragspflichtigen Erschließungsanlagen bei Nichtvorliegen eines Bebauungsplans, ..."

Für die Stadtverwaltung bedeutet dies konkret, dass wenn kein zur Herstellung von Erschließungsanlagen im Sinne des §127 Abs. 2 BauGB erforderlicher Bebauungsplan vorliegt, muss hilfsweise ein anderes Verfahren durchgeführt werden. Dazu zählen dann Bürgerinformation, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Fachämter und der Beschluss des Hauptausschusses.

Jetzt kommt aber der Knackpunkt: die Kantstraße ist bereits erstmalig endgültig hergestellt worden und das beschriebene Verfahren (für noch nicht erstmalig endgültig hergestellte Erschließungsanlagen) muss nicht durchgeführt werden. Die Stadtverwaltung geht her und erklärt, dass das bisherige Verfahren "Kantstraße" nicht im Ortsrecht dargestellt ist und somit eine freiwillige Leistung zur besseren Bürgerinformation darstelle.

Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass der Ausbau der Kantstraße nach Meinung der Stadtverwaltung vom Grunde her ein Verwaltungsakt ist, die Bürgerinformationsveranstaltung lediglich eine eigentlich unnötige "Nettigkeit" seitens der Stadtverwaltung. Großzügig wird das Protokoll versendet und die Anregungen der Anwohnerinnen und Anwohner aufgegriffen. Die Rechnung müssen die Anwohnerinnen und Anwohner dennoch bezahlen...

Die SWG/BfS sind entsetzt über das Vorgehen der Stadtverwaltung - die in den AUS eingebrachte Sitzungsvorlage Nr. 041/2014 suggerierte, dass hier ein konstruktives Verfahren mit Bürgerbeiteiligung - immerhin geht es, salopp formuliert, um einen tiefen Griff ins Portemonaie der Anwohner - durchgeführt werden sollte. Mit den nun vorliegenden Informationen kommt uns der von der Stadtverwaltung eingeschlagene Weg wie eine "Beruhigungspille" für die Politik im Angesicht der nahenden Kommunalwahl vor. Interessant ist, dass die den Bürgermeister tragende SPD-Fraktion zu diesem Thema noch keine Stellung bezogen hat. Sollte sie im künftigen Rat also eine Mehrheit bekommen, wird dieses Vorgehen des Bürgermeisters und der Stadtverwaltung wohl politisch folgenlos bleiben.

Die SWG/BfS-Mitglieder sehen hier einen dringenden Handlungsbedarf, das Ortsrecht dahingehend anzupassen, dass ein solch bürgerunfreundliches Verfahren künftig nicht mehr möglich sein wird. Darüber hinaus werden wir darauf hinwirken, dass die Stadtverwaltung ihr Vorgehen in Bezug auf den Ausbau der Kantstraße grundlegend im Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner überdenkt.

SWG/BfS - Gemeinsam stark für Schwelm!

Die Wahlergebnisse in Schwelm

Liebe Schwelmerinnen,
liebe Schwelmer!

Die Wahlergebnisse der Europa-, Kreistags- und Gemeinderatswahl finden Sie auf den Internet-Seiten der Stadt Schwelm. Folgen Sie einfach den Links:

Gemeinderatswahl

Kreistagswahl

Europawahl

Wir bedanken uns sehr herzlich bei unseren Wählerinnen und Wählern für ihre Stimmen und das Vertrauen, das Sie in uns setzen!

Haus Martfeld

Haus Martfeld gehört zu Schwelm wie das Heimatfest. Das Gebäude-Ensemble und der Park bilden eine identitätsstiftende Einheit für Schwelm. Bürgermeister Stobbe nutzte das Schwelmer Stadtgespräch am 12. Mai 2014 um der Öffentlichkeit eine Idee für die zukünftige Entwicklung der Grünanlage Haus Martfeld vorzustellen. Ein Teil der Fläche der Grünanlage soll genutzt werden, um die Biologische Station des Ennepe-Ruhr-Kreises nach Schwelm zu holen. Vorgesehen ist ein Areal an der Lohmühle und ein den Gegebenheiten angepasster, schlanker Baukörper, entsprechende Parkplätze für Besucher der Biologischen Station sind vorgesehen.
Die Anzahl der Besucher macht den Anwohnern der Lohmühle aber Sorgen - wo werden die Besucher ihre Autos abstellen, wenn die vorgesehenen Stellplätze z.B. bei Veranstaltungen nicht ausreichen ?
Die Sorge wird verstärkt durch die Sorge(n) um die Brücke, die von der Hagener Straße aus zum Parkplatz des Hauses Martfeld führt. Die Brücke gehört der Deutschen Bahn AG und der ist der Zustand - nett ausgedrückt - ziemlich egal solange der Bahnverkehr dadurch nicht beeinträchtigt wird. Als Eigentümerin kann sie jederzeit die Brücke sperren. Der Parkplatz und die Kleingartenanlage wären nicht mehr erreichbar. Auch für das Restaurant Haus Martfeld keine allzu erfreuliche Vorstellung.
Der Vorschlag der Stadtverwaltung - der Bau einer neuen Zuwegung durch den Park - stößt verständlicher Weise nicht wirklich auf Begeisterung. Auch bei uns nicht. Eigentlich ist es doch die schlechteste Lösung - Verkehr wird von der leistungsfähigeren Hagener Straße in die Lohmühle gezwungen und die angedachte Zuwegung zum Parkplatz Haus Martfeld und zur Kleingartenanlage "zerschneidet" den Park. Hier muss eine bessere Lösung gefunden werden.
Doch statt mal eben schnell ein "Gesamtkonzept und eine bessere Abstimmung aller Angebote" zu fordern oder einfach zu versuchen, den Sportplatz als Standort für die Biologische Station ins Gespräch zu bringen (FDP), schlagen wir vor, doch zuerst einmal den tatsächlichen Zustand der Brücke und die Höhe der Sanierungskosten zu ermitteln. Denn einfach den geplanten Standort der Biologischen Station zu verändern - die Architekten des Entwurfes haben sich bei der Standortwahl sicherlich etwas gedacht - löst das Kernproblem nicht. Tatsächlich ist die Brücke der Dreh- und Angelpunkt. Und die gehört der Stadt (noch) nicht...

Das Problem ist komplexer und vielschichtiger und zu wichtig, um durch unüberlegte Wahlkampfrhetorik belastet zu werden. Es werden noch viele Gespräche geführt werden müssen - mit allen Schwelmerinnen und Schwelmern.

 

Übrigens: auch die FDP hat an den Gesprächen mit den Schwelmer Fußballvereinen teilgenommen und sollte daher wissen, dass der Sportplatz eine tragende Rolle bei der Finanzierung der Kunstrasenplätze spielen wird. Und in seiner ganzen Dimension dafür benötigt wird. Wahlkampfrhetorik ? Wahlkampfrhetorik!